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Die Diskussion um das Für und Wider der Kirchensteuer ist schon seit Jahren im Gang. Im Hintergrund steht nicht zuletzt die in Deutschlang mögliche Erklärung des Kirchenaustritts vor einem Amtsgericht. Durch einen solchen Austritt befreit sich der aus der Kirche Ausgetretene von der Kirchensteuerpflicht (die Kirchensteuer beträgt 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer). Nicht selten wird gerade das finanzielle Argument als Grund für einen Kirchenaustritt vorgetragen. Bisher hatte ein Kirchenaustritt aber weiterreichende Folgen. Wer den Austritt erklärte, befreite sich nicht nur von der Kirchensteuerpflicht; da der Kirchenaustritt in der Lesart der Deutschen  Bischöfe als deutsche Rechtstradition auch einen formalen Akt des Glaubensabfalls darstellte, erfolgte mit der Austrittserklärung auch die Exkommunikation. Dabei beruft man sich nicht zuletzt auf die kirchenrechtlich verbriefte Pflicht der Gläubigen, der Kirche die notwendigen – auch finanziellen – Mittel, die sie zur Ausübung ihres Auftrages benötigt, zur Verfügung zu stellen.


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Der Papst schreibt in seiner Enzyklika zur Wirtschafts- und Sozialethik an „…alle Menschen guten Willens“. Was bedeutet dies für den „Normalbürger“ ohne Regierungsauftrag oder Führungsverantwortung?

Der Papst appelliert an jeden Einzelnen von uns; er fordert uns auf, nicht auf Utopia zu warten, sondern:


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