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kath 2:30 Dies DominiDies Domini – 7. Sonntag der Osterzeit, Lesejahr A

Vermutlich ist das Tötungsverbot dasjenige, das wohl nahezu jeder Mensch blind unterschreiben würde. Natürlich hat nichts und niemand über das Ende eines Menschenlebens zu entscheiden.

Dennoch ist das Thema allgegenwärtig. Kein Tag vergeht, an dem wir nicht in der Zeitung von Mord und Totschlag lesen. Kriege werden an verschiedenen Stellen der Welt geführt und auch wir sind daran mindestens indirekt beteiligt durch Absendung von Soldaten in Kriegsgebiete und unsere umfangreichen Rüstungsexporte. Terroranschläge beenden sooft menschliches Leben so sinnlos.

Und wie gehen wir eigentlich mit den Grenzbereichen des Lebens um? Beispielsweise am Beginn des Lebens? Die Haltung der Kirche ist (mittlerweile) eindeutig: mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt das menschliche Leben. Wie Weihbischof Dominikus Schwaderlapp es noch vor einigen Tagen in einem Video bei Facebook veröffentlichte: in diesen verschmolzenen Zellen ist alles angelegt, was diesen Menschen einmal kennzeichnen wird. Die Augenfarbe genauso wie die genetisch disponierten Charaktereigenschaften und besonderen Merkmale. Sobald menschliches Leben begonnen hat, ist es unserem Zugriff entzogen und das Recht des Kindes auf Leben steht über allem anderen. 

Soweit die Morallehre der Amtskirche. Würden wir – auch unter aktiven Christen – eine Umfrage machen, sähe das Ergebnis wohl anders aus. Auch wenn Wahrheit keine Frage von Mehrheiten ist, bleibt ja die Frage, warum die Bereitschaft das Leben als Leben anzuerkennen und es darum für unbedingt schützenswert zu halten, am Beginn des Lebens vielfach eher nicht so ausgeprägt ist. Da werden als Erklärung für Abtreibungen viele weitere „Rechte“ ins Feld geführt. Die Eltern sind noch zu jung und können diese Verantwortung nicht tragen. Die Mutter muss erst ihre Ausbildung beenden, so kann sie dem Kind ja nichts bieten. Die Familie hat bereits zwei Kinder und ein drittes wäre einfach nicht tragbar. Es „passt“ jetzt einfach nicht und „mein Bauch gehört mir“ sind nur einige der Argumente, die immer wieder dazu zu hören sind. Und ein weiterer Punkt darf nicht außer Acht gelassen werden: es ist keineswegs so, dass der Zeitpunkt, wann menschliches Leben beginnt, in der Kirche selbst immer unumstritten war. Bis ins 19. Jahrhundert wurde noch vielfach davon ausgegangen, dass die Beseelung, die ein Lebewesen erst zum Mensch macht, sukzessive erfolgt und erst frühestens 40 Tagen nach der Empfängnis abgeschlossen ist.

Die Kirche steht in dieser Frage vor der schweren Herausforderung, die Lebensrealitäten der Menschen ernst zu nehmen, aber dennoch für jedes Leben zu kämpfen. Die vor einigen Jahren getroffene Entscheidung, aus dem staatlichen Beratungssystem auszusteigen, war hier vielleicht das falsche Signal. Es hilft nicht zu sagen: „wir stellen keinen Beratungsschein mehr aus“, um damit aus der Verantwortung zu sein. Nur wenn wir den Menschen offen begegnen und alle zur Verfügung stehenden Hilfsmöglichkeiten anbieten, sind wir dem Auftrag, für jedes einzelne Kind zu kämpfen, nachgekommen. Eltern, die entschlossen sind, das Kind nicht zu bekommen und die wirklich nur den Beratungsschein benötigen, werden nicht zu einer kirchlichen Beratungsstelle gehen. Solche aber, die nach Beratung suchen, die für sie zunächst noch ergebnisoffen ist, kämen vielleicht schon. Wenn allerdings, wie durch die Entscheidung keine Beratungsscheine mehr auszustellen, das Ergebnis der Beratung vorher feststeht, werden diese Eltern nicht kommen und wir ergreifen eine große Chance eben nicht. Überspitzt formuliert ist dies ein Phänomen, das auch in Jesu Leidensgeschichte eine große Rolle gespielt hat: „ich wasche meine Hände in Unschuld“. Sonderbar, Pilatus zum Vorbild zu nehmen.

Um nicht missverstanden zu werden: Das menschliche Leben ist unbedingt schützenswert, vom ersten Moment seiner Existenz an. Der Mensch bleibt der gleiche, auch wenn sich die Erscheinungsform ändert, auch ein Neugeborenes sieht ja deutlich anders aus, als ein 80jähriger Mensch. Und selbstverständlich ist es die Aufgabe der Kirche, dieses von Gott geschenkte und gewollte Leben zu schützen, aber es ist unabdingbar, dabei auch die Realitäten zu betrachten und den Weg zur wählen, der den größten „Erfolg“ verspricht, und nicht den, der einfach nur den Schein wahrt. Entscheidend ist diesem Thema mit großer Sensibilität zu begegnen. Nicht umsonst heißen die entsprechenden Beratungsstellen: Schwangerschafts- und Konfliktberatung. Die Menschen, die diese Beratung in Anspruch nehmen, befinden sich in einer Konfliktsituation, die für sie nur einen Ausweg erkennen lässt. Und den Blick in dieser Situation im Sinne des Lebens zu weiten, das ist originäre Aufgabe der Kirche. Mit der Moralkeule werden wir da nicht weiterkommen, mit Hilfs- und Begleitangeboten aber vielleicht manchmal schon.

Selbstverständlich beinhaltet dieses fünfte Gebot noch eine Vielzahl weiterer ethischer Diskussionen: Sterbehilfe, Organspende, Umgang mit Suizid(-versuchen) und vieles mehr, diese auch nur anzureißen, ist hier zu wenig Platz.

Und auch das 6. Gebot behandelt ein großes Problemfeld: Du sollst nicht ehebrechen.

Was wird daraus erkennbar, dass Gott dieses Gebot als eines der zehn wichtigsten Regeln für uns Menschen betrachtet? Dass dieses engste zwischenmenschliche, geschlechtliche Miteinander, die Ehe, etwas so wertvolles ist, dass es unbedingt geschützt werden muss. Zur damaligen Zeit bedeutete der Verlust der ehelichen Gemeinschaft, also dass die Frau aus der Ehe entlassen wurde, gleichzeitig oft den Verlust der Existenzgrundlage der Frau. Insofern ist dieses Gebot zunächst ein „Schutzgebot“ für die Frau. Auch wenn die gesellschaftliche Situation heute so ist, dass beide Ehepartner wirtschaftlich mehr oder weniger auf eigenen Beinen stehen und es durch das Familienrecht abgesichert, auch über die Ehe hinaus, Unterhaltsverpflichtungen gibt, dieser „Schutz“ hier also nicht mehr so notwendig ist, bleibt die Notwendigkeit dieses Gebotes dennoch bestehen. Da wir durch die geschlechtliche Vereinigung an der Neuschaffung menschlichen Lebens und damit am göttlichen Schöpfungsplan beteiligt sein können, soll diese eheliche Gemeinschaft, weder von innen noch von außen gefährdet werden.

Aus kirchlicher Sicht ist eine sakramentale, vor Gott geschlossene Ehe, einzigartig und unauflöslich, was eine zweite Ehe ausschließt (sofern der erste Ehepartner noch lebt – dies aktiv zu beeinflussen, verbietet aber das vorherige Gebot ;-)). Die gesellschaftliche Realität ist aber eine andere, jede zweite bis dritte Ehe wird geschieden (wobei bei diesen Zahlen hier nur von den zivilen Ehen ausgegangen wird).

Kirchlich problematisch wird es, wenn eine zweite Ehe geschlossen wird, denn dies hat dann den Ausschluss von den Sakramenten zur Folge. Das Problem der wiederverheiratet Geschiedenen und ihre Zulassung zu den Sakramenten ist umfangreich diskutiert und den Umgang damit hat Papst Franziskus ja weitgehend in die Hände der Ortskirchen gelegt. Damit ist das Thema aber keinesfalls hinreichend bedacht, denn der wichtige Auftrag an die Pastoral lautet: Begleitung aller Menschen in ihren jeweiligen Lebenssituationen. In Hoch-zeiten ebenso wie in Phasen physischer und psychischer Tiefschläge. Wie bereits in einem der vorherigen Texte festgehalten, stellt Gott keine Bedingungen, wenn er sich als „Ich bin der ich bin da“ vorstellt. Dem nachzufolgen ist auch unsere Aufgabe. Das Leben kann eben nicht am Reißbrett entworfen werden. Viele Menschen geraten unverschuldet oder manchmal sicher auch verschuldet in schwere Lebenskrisen, gerade da ist es notwendig, dass die Kirche „da“ ist und sich nicht abkehrt.

Deshalb ist der Auftrag, der mit diesem Gebot zusammenhängt, ein vielfacher. Zunächst im Hinblick auf „uns“ als Kirche. Die Botschaft, die Gott uns mitteilt, ist eindeutig: ich möchte, dass ihr euch verbindet und ein Fleisch werdet (vgl. Mt 19,4ff.), dass ihr fruchtbar seid und euch vermehret (vgl. Gen 1,28) und dass ihr die Ehe nicht brecht (vgl. Ex 20, 14), euch also treu seid. Der Anspruch und das Ideal, das mit einer Ehe aus kirchlicher Sicht verbunden ist, ist ein sehr hoher, so soll doch der eheliche Bund nicht weniger als den Bund zwischen Gott und den Menschen abbilden. Darum besteht auch immer die Gefahr an diesem Anspruch zu scheitern. Hier spielt das Kernthema von Papst Franziskus eine große Rolle: Barmherzigkeit. Sowohl uns selbst als auch den Menschen gegenüber, die zu uns kommen, unseren Rat, unsere Begleitung und unser Verständnis suchen. Orientieren wir uns dabei an unserem „ich bin da“-Gott und sind einfach da, wenn wir gebraucht werden.

Natürlich richtet sich dieses Gebot aber in erster Linie an die Verheirateten selber. Brecht nicht die Ehe. So wie meine Treue währt, so sollt auch ihr einander die Treue halten – in guten wie in schlechten Tagen, in Gesundheit und Krankheit. Es geht nicht darum, nicht scheitern zu dürfen, sondern den Respekt vor der Ehe nicht zu verlieren und sie nicht vorschnell aufzugeben.

Ich wünsche uns allen eine gute kommende Woche, in der wir den Wert des Lebens und den Wert der Liebe immer wieder neu erkennen und so Gottes Botschaft folgen.

Ihre Katharina Nowak

Author: Katharina Nowak

Katharina Nowak ist Diplom Theologin. Sie studierte in Bonn und arbeitet seit 2009 als theologische Assistentin bei der Katholischen Citykirche Wuppertal.

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