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Anlässlich der Aktion „TalPassion“ wurde in Wuppertal eine Diskussion um die Frage eröffnet, wie öffentlich das Bekenntnis der Kirche sein darf. Zu einem wesentlichen Grundpfeiler der Demokratie gehört die Meinungsfreiheit. Untrennbar mit ihr verbunden ist die Bekenntnisfreiheit. Ein neutraler Staat hat beide zu schützen und die Ausübung von Meinungs- und Bekenntnisfreiheit zu fördern. Gerade an Orten, die dem demokratischen Diskurs offen stehen, müssen deshalb Meinungs- und Bekenntnisfreiheit. Keine Weltanschauung darf sie exklusiv für sich beanspruchen, keiner darf sie verwehrt werden. Auch wenn die Entscheidung für eine Religion oder Weltanschauung die private Angelegenheit des Einzelnen ist, die öffentliche Ausübung und die Ermöglichung des öffentlichen Bekenntnisses sind Grundwerte jeder Demokratie, zu der auch der kritische Diskurs der Weltanschauungen gehört.


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Zur vorherigen Episode (Episode 31 – Die Offenbarung des Johannes)

Author: Redaktion

1 Kommentar

  1. Kath 2:30 schrieb am 21. August 2014 um 12:00 :

    […] Zur vorherigen Episode (Episode 32 – Bekenntnisfreiheit) […]

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