Kath 2:30 gibt hier zur aktuellen Diskussion um die Frage, ob der Staat geklaute Daten zur Strafverfolgung einsetzen darf, eine Meldung von Radio Vatikan/KNA vom 1. Februar 2010 wieder:
Es ist eine heikle Frage: Sollte der Staat illegal erworbene Bankdaten aus der Schweiz ankaufen, um damit Steuerbetrüger zu überführen? Die katholische Kirche in Deutschland zeigt sich in ihrer Haltung gespalten. Ein Informant hat dem Bundesfinanzministerium für 2,5 Millionen Euro die Daten von 1.500 Steuersündern mit Schweizer Konten zum Kauf angeboten. Experten zufolge könnten damit nachträglich 100 Millionen Euro Steuern eingetrieben werden.
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger spricht von Hehlerei und verweist auf das Rechtsstaatsgebot – doch der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke hält den Ankauf der Daten unter bestimmten Bedingungen durchaus für möglich. Der „Bild“-Zeitung sagte Jaschke, der Staat sei verpflichtet, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Losinger dagegen meinte im Deutschlandradio, der Zweck heilige nicht die Mittel. Wenn man eines Tages auf die Idee käme, man könnte mit Folter Gewaltverbrechen aufdecken und eventuell Geiseln befreien, „wo ist dann die Grenze, wenn der Staat sich an das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr hielte?“
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Author: Dr. Werner Kleine
Dr. Werner Kleine ist katholischer Theologe und Initiator der Katholischen Citykirche Wuppertal. Er tritt für eine Theologie ein, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht.
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