Der Eismann meines Vertrauens ist ein standhafter Katholik. Angesichts der immens hohen Austrittszahlen, die am 28. Juni 2023 veröffentlicht wurden, stellt er lapidar fest, dass er bleiben werde. Damit gehört er zu einer Mehrheit der Katholiken – noch, denn die Austrittszahlen entwickeln sich seit einigen Jahren inflationär. Im Jahr 2022 traten deutschlandweit über 520.000 Katholiken aus der Kirche aus, über 380.000 verließen die evangelische Kirche. Die Verantwortlichen sind routiniert betroffen – und machen weiter wie bisher. Synodale Wege laufen ins Nichts, Strategiekongresse entwickeln utopische Visionen – so oder so: der ewige Stuhlkreis dreht sich nur eine Runde weiter, ohne dass sich etwas ändern würde. Die Selbstverständlichkeit in einer christentümlichen Gesellschaft zu leben, ist hingegen längst verschwunden. Was Statistiker erst für das Jahr 2060 prognostiziert hatten, nämlich die Halbierung der Zahlen der Kirchenmitglieder, wird viel früher eintreten. Dafür sind die Kirchen zu einem großen Teil selbst verantwortlich. Was glauben Sie denn?
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Was waren das für Zeiten, in denen man die Ferien ersehnt und sich auf den verdienten Urlaub vorbereitete. Die Fahrt zu Flughafen, Einchecken und beim Abheben schon die Seele baumeln lassen. Und jetzt das: Chaos an den Flughäfen, gecancelte Flüge, Stress am Check-in. Wer vom Strand in Dubai träumte, findet sich gestrandet in Düsseldorf wieder. Natürlich zeigen sich viele überrascht, wie das passieren konnte: Die Ferien kamen wieder einmal völlig unerwartet. Was glauben Sie denn?
Der Weg ist eben nicht das Ziel. Im Gegenteil: Mancher Weg entpuppt sich als Sackgasse oder als Kreisverkehr, der an gar kein Ziel führt. Tatsächlich hätte man vorausschauend planen und entsprechende Ressourcen bereitstellen müssen. Wenn die denn da wären. Jetzt erlebt die Gesellschaft unter anderem die realen Folgen der Corona-Pandemie: Die Lockdowns der Vergangenheit haben dazu geführt, dass sich viele beruflich umorientiert haben. Außerdem deuten die bleibend hohen Inzidenzwerte auf einen wahrscheinlich hohen Krankenstand hin. So muss die Wuppertaler Stadtsparkasse in diesen Tagen wegen des hohen Krankenstandes mehr als die Hälfte ihrer Filialen schließen. Der Lockdown ist Geschichte, also muss geschlossen werden! Der Höhenflug der vermeintlich wiedererlangten Freiheit und die aus Vor-Corona-Zeiten stammende Gewohnheit, der im Großen und Ganzen reibungslosen Verfügbarkeit personeller und materieller Ressourcen, erlebt einen harten Aufprall in der tatsächlichen Wirklichkeit. Das Recht auf individuelle Freiheit erfährt die Grenzen der faktischen Wirklichkeit.
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Dies Domini – Weisser Sonntag, Lesejahr C
Wir haben nicht viel in den Händen, wenn wir uns selbst einmal ehrlich und rücksichtslos Rechenschaft ablegen über das Fundament unseres Glaubens. Sicher wir haben Erzählungen, Geschichten und Gebete, die uns mit einem unaufhörlichen Strom unendlicher Belege menschlicher Bemühungen, die Beziehung zu einem den Sinn des Lebens garantierenden Gott zu gestalten, verbinden. Wir wissen um die Apostel nach Ostern aus der Apostelgeschichte, wir lesen oder bekommen vorgelesen von Thomas, dem ungläubigen. Und aus noch vergangeneren Zeiten spricht uns das Alte Testament von den Anfängen unseres Gottes mit seinem Volk Israel.
Auch aus den Städten rings um Jerusalem strömten die Leute zusammen und brachten Kranke und von unreinen Geistern Geplagte mit. Und alle wurden geheilt.“ (Apg 5,16)
„Thomas antwortete und sagte zu ihm: Mein Herr und mein Gott.“ (Joh 20,28)
„So soll Israel sagen: Denn seine Huld währt ewig; (…)der Stein, den die Bauleute verwarfen, er ist zum Eckstein geworden.“ (Ps 118,2;22)
Tiefe Gedanken und Formulierungen, die auch durch die stete Wiederholung in den Gottesdiensten ihre Bindungswirkung nicht verfehlten. Aber eben „nicht verfehlten“, also Vergangenheit. Diese Beziehungen und Verknüpfungen, diese meist frühkindlich schon eingeübten Rituale und Gebete, wo sind sie hin? Wer hört sie noch an? In wenigen Jahrzehnten sind diese Prägungen verloren gegangen. Und wer selbst noch regelmäßig zum Gottesdienst geht, dessen Kinder mögen womöglich noch an den Festen und gelegentlich der besonderen Wendepunkte ihres Lebens ihre Beziehung zur Kirche leben, wer diese alltägliche, mindestens allsonntägliche Übung nicht mehr hat, dessen Kinder werden nur schwer in eine selbstverständliche, nur selten in Frage gestellte Gemeindebindung hineinfinden.
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Die Sonne brennt, es ist heiß, es ist Ferienzeit. Vor allem Eltern schulpflichtiger Kinder sind froh, wenn sie ihre Nachkommenschaft auf Ferienfahrten oder Stadtranderholungen in guten Händen wissen. Das alles würde nicht ohne die Hilfe vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer gehen, die nicht nur ihre eigene Freizeit investieren, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen. Was glauben Sie denn?
Wer auch nur einmal für eine solche Freizeit verantwortlich war, weiß, dass es leichter ist, einen Sack Flöhe zu hüten, als eine zahlenmäßig überschaubare Gruppe lebensfroher Kinder, die zu allem fähig und doch für nichts verantwortlich sind. Das Zählen der lebhaften Meute wird zur allgegenwärtigen Gewohnheit. Wehe, ein Kind ginge verloren. Allein der Gedanke löst sicher auch bei Unbeteiligten wenigstens im Ansatz das Gefühl von Panik aus. Die Gruppe muss beisammen bleiben, während das verlorene gesucht werden muss. Wie groß wird die Freude sein, wenn Kevin oder Justus, Chantal oder Lisa wiedergefunden wird. Feststimmung!
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Seit Ende 2013 informieren die Banken ihre Kunden darüber, dass sie seit 2014 gesetzlich verpflichtet sind, die auf Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abführen. Viele werden durch das Schreiben irritiert, weil sie denken, die Kirche wolle an ihre Ersparnisse. Das Ersparte bleibt aber nicht nur völlig unberührt. Auch die auf Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer ist bei weitem nicht so hoch, wie mancher vermutet.
Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich immer an der Höhe der Einkommensteuer. Gegenwärtig sind das 9% der Einkommensteuer. Kirchensteuern werden aber auch auf andere Einkünfte, die besteuert werden, erhoben – so auch auf Kapitalerträge, also zu versteuernde Zinsgewinne u.ä.
Bisher mussten diese Gewinne, sofern sie den Sparerpauschbetrag überstiegen, in der Steuererklärung angegeben werden. Sie wurden dann vom Finanzamt mit 25% besteuert. Auf diesen Betrag wurden dann, sofern der Sparer Mitglied der Kirche war, 9% Kirchensteuer erhoben.
Dieser Sachverhalt hat sich grundsätzlich nicht geändert. Geändert hat sich das Verfahren. Die Kirchensteuern werden nun nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgeführt, sondern unter Umständen unmittelbar von der Bank. Hierzu führen die Banken jährlich eine Abfrage durch. Für diejenigen, die der Abführung der Kirchensteuer, die auf die zu versteuernden Zinsgewinne erhoben wird, durch die Banken widersprechen, wird die Kirchensteuer weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet.
Die Kirchensteuer wird nicht auf das Sparguthaben erhoben, sondern ist von der Höhe der Kapitalertragssteuer abhängig. Wer keine Steuern auf das Ersparte zahlt (etwa bei Lebensversicherungen, die länger als 12 Jahre laufen und steuerfrei sind, oder für Zinserträge, die unter dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR für Ledige und 1.602 EUR für Zusammenveranlagte liegen), zahlt auch keine Kirchensteuer.
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Es ist da! Heute kam das iPad in den deutschen Handel – und war in vielen Geschäften nach kurzer Zeit vergriffen. Kann die Kirche angesichts hoher Austrittszahlen von der Marketingstrategie des Computerhersteller Apple lernen? Das iPad scheint geradezu messianisch zu sein. Die Verheißung, ein iPad zu gewinnen, kommt einer Erlösungsbotschaft gleich. Der Gott, der sich als „Ich bin da“ offenbart, muss warten. Wieder einmal – das meint auch der Kath 2:30-Cartoonist:
Aktuelle Themen kurz und knapp von Kumi, alias Knut Junker, auf den Punkt gebracht.
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Einen neuen Auftrieb hat die Debatte um eine sogenannte „Ethiksteuer“ bekommen, seit vor einigen Tagen der Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) Ulrich Blum eine solche Abgabe gefordert hat; er will damit die Austrittswelle aus den Kirchen stoppen und Trittbrettfahrer ausbremsen, die die Sozialleistungen der Kirche nutzen, aber nicht bezahlen.
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Die Diskussion um das Für und Wider der Kirchensteuer ist schon seit Jahren im Gang. Im Hintergrund steht nicht zuletzt die in Deutschlang mögliche Erklärung des Kirchenaustritts vor einem Amtsgericht. Durch einen solchen Austritt befreit sich der aus der Kirche Ausgetretene von der Kirchensteuerpflicht (die Kirchensteuer beträgt 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer). Nicht selten wird gerade das finanzielle Argument als Grund für einen Kirchenaustritt vorgetragen. Bisher hatte ein Kirchenaustritt aber weiterreichende Folgen. Wer den Austritt erklärte, befreite sich nicht nur von der Kirchensteuerpflicht; da der Kirchenaustritt in der Lesart der Deutschen Bischöfe als deutsche Rechtstradition auch einen formalen Akt des Glaubensabfalls darstellte, erfolgte mit der Austrittserklärung auch die Exkommunikation. Dabei beruft man sich nicht zuletzt auf die kirchenrechtlich verbriefte Pflicht der Gläubigen, der Kirche die notwendigen – auch finanziellen – Mittel, die sie zur Ausübung ihres Auftrages benötigt, zur Verfügung zu stellen.
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