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kath 2:30 Dies DominiDies Domini – 26 Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr A

Ja! Die meisten sagen aus vollem Herzen und tiefer Überzeugung „Ja!“ wenn sie vor dem Altar stehen und sich gegenseitig Liebe, Achtung und Ehre versprechen in den guten und den schlechten Tagen, bis der Tod allein dem gemeinsamen Weg ein Ende setzt.

Wer in der heutigen Zeit Hochzeiten beobachtet, kann mehr denn je diese Sehnsucht nach Ewigkeit erahnen. Man heiratet nicht einfach. Man inszeniert die Ehe. Selbst die standesamtliche Hochzeit ist mehr als der bloße Wechsel in eine günstigere Steuergruppe. Vor dem Rathaus werden aus Betttüchern Herzen geschnitten, weiße Tauben steigen in die Luft und die Brautsträuße werden unter großem Gejohle geworfen, auf dass die Nächste den Mann fürs Leben findet. Wer heiratet, denkt am Tag der Hochzeit nicht an das mögliche Scheitern. Wer heiratet, gibt kein Versprechen auf Zeit. Wer heiratet, ist sich in der Regel vor dem Tisch des Standesbeamten sicher, dass das Versprechen, das hier gegeben wird, halten wird. Um wieviel mehr aber gilt das, was für den weltlichen Bereich gilt, auch für das Versprechen vor Gott.

Man mag sich über den Hype wundern, der heutzutage um die Hochzeit gemacht wird. Eine ganze Industrie ist um diesen vermeintlich schönsten Tag des Lebens entstanden. Man muss sich nur einmal vor das Standesamt setzen, wenn dort im 20-Minuten-Tag geheiratet wird. Die LKWs mit Stehtischen, Taubenkäfigen, Rosentoren und anderem Zierat kommen und fahren nacheinander weg; und jedes Paar inszeniert die  Einzigartigkeit seiner Liebe. Das ist so romantisch, dass der Verstand bisweilen auf der Strecke bleibt. Das rosarote Hochgefühl dieses einen Tages überstrahlt mit intensiver Süße das drohende bittere Grau der kommenden Alltage. Was soll schon auf den schönsten Tag des Lebens folgen, wenn nicht ein steter Abstieg, denn das Schönste ist doch gerade vergangen?

Die Erwartungen an die Ehe sind heute anders als noch vor wenigen Jahrzehnten. Heutzutage ist die Eheschließung ein Höhepunkt im Zusammenleben vieler Paare; früher war es der Beginn des Zusammenlebens. Das spiegelt sich auch in der kirchlichen Ehevorbereitung wider. Frühere Ehevorbereitungskurse unterrichteten geradezu die Führung des Haushaltes und die gegenseitigen „Rechte und Pflichten“ der Eheleute; heutige Ehevorbereitungskurse der Kirche gleichen eher Events, wenn man im gemeinsamen Kanufahren, Steilwandklettern oder erotischem Kochen den besonderen Kick der Partnerschaft herauskitzeln möchte. Dann geht es um Teamarbeit, vielleicht auch um Konfliktbewältigung. Ein großer Unterschied zu manchem Seminar für gelangweilte Manager, bei dem man nicht weiß, worin eigentlich der Ertrag für die kommenden Aufgaben liegt, ist jedenfalls nicht erkennbar.


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kath 2:30 Dies DominiEs ist bisweilen eigentümlich, wie sehr sich Traditionalisten und Progressive in manchen Punkten einig sind. In der katholischen Kirche gehört zu diesen Themen die Frage des Kirchenrechtes, das offenkundig eine nicht zu hinterfragende Instanz ist. Unabhängig davon, dass auch das Kirchenrecht das Ergebnis einer Entwicklung ist, und unabhängig davon, dass Institutionen sicher einen entsprechenden Rahmen benötigen, der sich auch rechtlich manifestiert, muss doch festgestellt werden, dass das Kirchenrecht die Form festschreibt, noch nicht den Inhalt. Speziell beim Kirchenrecht von 1983, das sich im sogenannten Codex Iuris Canonici (CIC) 1983 findet, wird das deutlich. Hier wurden die theologischen Erkenntnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils umgesetzt, die eine Reform das CIC von 1917 nötig machten. Was den einen wie den anderen wohl schwer im Magen liegt, ist die grundlegende Veränderbarkeit des rechtlichen Rahmens der Kirche. Der alte, von dem Bildhauer Horatio Greenough stammende Satz „Form follows function“ (FFF) gilt offenkundig in seiner ganz eigenen Weise auch hier.

Wie könnte das auch anders sein. Die alte Botschaft des Evangeliums muss in alle Zeiten und Kulturen hinein neu verkündet werden. Der Inhalt ist nicht veränderbar, wohl die Form. Die Form muss zeit- und kulturgemäß sein, soll die Kommunikation zwischen Verkünder und Hörern gelingen. Genau darin ist die Tradition begründet. Tradition ist kein Zustand, schon gar kein Inhalt. Tradition, das ist ein Vorgang. Es ist die Weitergabe der Botschaft von Generation zu Generation. Wer hier einen Zustand als endgültig festschreiben möchte, handelt nicht nur willkürlich; er verweigert auch das, was er festhalten möchte: die Weitergabe, das heißt, die Tradierung des Glaubens. Zu Recht stellt deshalb Karlheinz Ruhstorfer in seinem eben erschienen Buch „Glaube im Aufbruch“ fest:


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kath 2:30 Meinungen

oder: Die Illoyalität der Gehorsamen

Es ist still geworden um den mit viel Hoffnung gestarteten Dialogprozess in der Kirche. Es ist wie so oft in den letzten 20 Jahren: Dialoge, Diözesansynoden, Pastoralgespräche – all das kommt mit der schönen Regelmäßigkeit eines el niño an der südamerikanischen Westküste. So wie diese Klimaanomalie periodisch die peruanische Pazifikküste heimsucht und durch die Aufwärmung des Wassers den Humboldtstrom mit erheblichen Konsequenzen für Umwelt und Wirtschaft im Ostpazifik zum Erliegen bringt, so scheinen die zyklisch initiierten kirchlichen Kommunikationsprozesse nach anfänglicher Aufwärmung bei denen, die sich einen Fortschritt erhoffen, zu einem ekklesialen Kater zu führen. Der Dialogstrom kommt dabei immer schneller zum Erliegen: Dauerten die Prozesse, deren Ergebnisse in aufwendig gestalteten Broschüren festgehalten und abgeheftet wurden, am Ende des 20. Jahrhunderts noch mehrere Monate, so werden jetzt schon zu Beginn des aktuellen Dialogprozesses, mit dem man der gegenwärtigen durch den Missbrauchsskandal von 2010 ausgelösten Glaubwürdigkeitskrise der Kirche begegnen und für Transparenz sorgen möchte, Wortstaudämme errichtet, die das Fließen des Prozesses von vorne herein behindern.


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kath 2:30 Meinung

Aus aktuellem Anlass und aufgrund zahlreicher Anfragen hier einige Hinweise zu den Verlautbarungen der Kirche in den letzten Jahren zum Thema des Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter:

– Entgegen anders lautender Meldungen weist sowohl das Motu Proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (30.04.2001) (dt. Übersetzung) als auch der Brief der Glaubenskongregation an die Bischöfe der ganzen Welt vom 18.05.2001 (dt. Übersetzung) nicht daraufhin, dass Missbrauchsfälle durch Priester ausschließlich innerhalb der Kirche verfolgt werden sollen. In beiden Dokumenten geht es lediglich darum, dass die Verfolgung und ggf. Sanktionierung innerhalb der Kirche nach Voruntersuchungen vor Ort an die Glaubenskongregation verwiesen werden muss. Um eine zivilrechtliche Verfolgung geht es in beiden Dokumenten nicht, was aber nicht als Hinweis darauf, dass „um die Kirche zu schützen“ nach außen hin geschwiegen werden soll, verstanden werden darf. Dies wird auch anhand der folgenden Dokumente und Hinweise deutlich.


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