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kath 2:30 Dies DominiDies Domini – 21. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr C

Das Zeitalter der Verschleierung werden die Historiker der Zukunft die Zeiten der Gegenwart rückblickend wohl nennen. Verschleiert sind Blick und Verstand von einer diffusen Hysterie, die dem Verständigen schleierhaft erscheint. Selbst manch ein hartgesottener Humanist, der sonst beim leisesten Hauch von Religion bereit ist, die Masken fallen zu lassen, beruft sich jetzt gerne auf die christlichen Wurzeln des Abendlands: Die Burka gehört nicht nach Deutschland.

Unabhängig von der Notwendigkeit einer kritischen Diskussion, was denn die Burka überhaupt bedeutet, ob sie überhaupt religiös begründbar ist und was hinter ihr für ein Frauenbild steckt, das zweifelsohne nicht mit den hart errungenen und keinesfalls von sich aus selbstverständlichen Werten des Abendlandes kompatibel ist, wird die Forderung eines Burkaverbotes zum Kollektivsymbol, hinterm man sich nun mutig verschanzen kann. Da hilft auch nicht der an den gesunden Menschenverstand appellierende Hinweis, dass es in Deutschland so gut wie keine Burkaträgerinnen gibt und man eine Fata Morgana bekämpft: Die edlen Ritter, die in der Neuzeit die Nachfolge von Don Quichotte angetreten haben, lieben immer noch die heiße Luft, die die Gerüchtemühlen ohne Unterlass erzeugen. Ihre wahre Unkenntnis offenbarend wird da manches durcheinandergeworfen. Ganzkörperbadanzüge – die sogenannten Burkinis – sollen gleich mit verboten werden, womit am Badestrand Frauen quasi genötigt werden, endlich einmal Haut zu zeigen. Und auch juristisch dürfte ein Burkaverbot schwer durchzusetzen sein. Man müsste ja genau definieren, welche Art von Kleidung verboten ist. Von einem Verschleierungsverbot wären sonst in der Tat – wie es der nordrhein-westfälische Innenminister mutmaßt – auch Nikolauskostüme und manche karnevalistische Verkleidung betroffen. Eine engere Definition, welche Art von Verhüllung denn nun von einem Burkaverbot betroffen ist, eröffnet hingegen unmittelbare Weg, das Verbot zu unterlaufen. Kleinere Veränderungen am textilen Gewebe – und die Burka wäre keine Burka mehr im Sinne des Gesetzes.

Man kann es also drehen und wenden wie man will: Die gegenwertige Diskussion wird nicht mehr von einer Vernunft und Verstand geleitet, sondern von einer Rhetorik des Heulens und Zähneknirschens. Das Abendland steht offenkundig an eben jenem intellektuellen Scheideweg, an dem auch die Festgäste aus dem Gleichnis vom königlichen Hochzeitsmahl im Matthäusevangelium stehen (vgl. Matthäus 22,1-14): Unverhofft und unerwartet werden sie aus dem Alltag heraus zu königlichen Hochzeitsmahl geladen. Als der König den Hochzeitssaal betritt, sieht er einen, der kein Hochzeitsgewand anhat. Offenkundig hatten also alle anderen trotz der alltäglichen Einladungssituation trotzdem festlich gewandet; sie waren bereit und vorbereitet gewesen für das Unerwartbare. Der eine aber wird vom König zur Rede gestellt, kann aber noch nicht einmal einen Grund dafür angeben, warum er kein Hochzeitsgewand hat.


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kath 2:30 Aktuell LogoEs wird viel für Behinderte getan. Vor allem die 2008 in Kraft getretene Behindertenrechtskonvention der  UNO hat eine neue Aufmerksamkeit für die Belange Behinderter bewirkt. Auch die EU  hat diese bedeutsame UN-Konvention am 23.12.2010 angenommen. Ihre Mitgliedsstaaten sind damit verpflichtet, Behinderten eine gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das Zauberwort, das seitdem in aller Munde ist, heißt „Inklusion“: Nicht die Behinderten haben die Aufgabe, sich den gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen, sondern die Gesellschaft muss sich auf die Belange Behinderter einstellen.

Tatsächlich ist es noch ein langer Weg bis zur wirklichen Anerkennung von Menschen mit Behinderung. So macht sich ein Mitgliedsstaat der EU, der doch verpflichtet wäre, seine Gesellschaft dergestalt zu verändern, Behinderten die Teilhabe am Leben zu ermöglichen, daran, eben diese Veränderung unnötig werden zu lassen: Das als liberal und weltoffen geltende Dänemark verfolgt das Ziel, dass es bis zum Jahr 2030 keine Menschen mit dem sogenannten Down-Syndrom mehr geben soll.


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