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kath 2:30 Dies DominiDies Domini – 29. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr A

Die Wahrheit ist eine Falle. Sie lässt sich nicht belügen. Sie legt die Bigotterie oberflächlicher Entrüstung frei – denn wer sich ent-rüstet, ohne den Schutzpanzer wirklich abzulegen, führt Unwahres im Schilde. Die Österreicher erleben es in diesen Tagen. Wo ein Burkaverbot Wählerstimmen bringen sollte, wurde bisher keine einzige Burkaträgerin dingfest gemacht – wohl aber Werbefiguren wie Lego-Ninja-Werbefigur  und MacShark oder das österreichische Parlamentsmaskottchen „Lesko“. Auch Clowns und schaltragende Radfahrer erfuhren schon die ganze Härte eines absurden Gesetzes, das sich einer kulturellen Angst bedient, die in Europa jeder Grundlage entbehrt. Die Wahrheit ist, dass die Burka kein wirkliches Thema der Straßen und Plätze der europäischen Städte ist. Die Bigotterie der Entrüstung wird offenbar – und trifft lebensgroße Plüschfiguren. Angst fressen Verstand auf …

Man muss aber gar nicht nach Österreich schauen, um der Oberflächlichkeit politischer Ent-rüstungen habhaft zu werden. Im Vorwahlkampf 2017 veröffentlichte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen Leitkultur-Vorstoß, in dem sich unter anderem prosaische Stilblüten wie der Satz „Wir sind nicht Burka“ fanden. Nun zaubert der gleiche Bundesinnenminister die Forderung nach einem muslimischen Feiertag in Deutschland aus dem Hut – ohne dass deutlich würde, auf welcher rechtlichen Grundlage ein solcher Feiertag eingerichtet würde. Im Unterschied zu den Kirchen oder den jüdischen Kultusgemeinden, die durch den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes (KöR) staatlicherseits als Religionsgemeinschaften anerkannt sind, ist das – mit Ausnahme der Ahmadiyya Muslim Jamaat, die 2013 in Hessen den Status einer KöR zuerkannt bekam, von den meisten Muslimen aber als unislamisch eingestuft wird – bei den islamischen Gemeinden nicht der Fall. Die Einrichtung einer KöR bringt Rechte und Pflichten mit sich. So heißt es in der diesbezüglich weiter geltenden Weimarer Reichsverfassung:


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kath 2:30 Dies DominiDies Domini – 21. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr C

Das Zeitalter der Verschleierung werden die Historiker der Zukunft die Zeiten der Gegenwart rückblickend wohl nennen. Verschleiert sind Blick und Verstand von einer diffusen Hysterie, die dem Verständigen schleierhaft erscheint. Selbst manch ein hartgesottener Humanist, der sonst beim leisesten Hauch von Religion bereit ist, die Masken fallen zu lassen, beruft sich jetzt gerne auf die christlichen Wurzeln des Abendlands: Die Burka gehört nicht nach Deutschland.

Unabhängig von der Notwendigkeit einer kritischen Diskussion, was denn die Burka überhaupt bedeutet, ob sie überhaupt religiös begründbar ist und was hinter ihr für ein Frauenbild steckt, das zweifelsohne nicht mit den hart errungenen und keinesfalls von sich aus selbstverständlichen Werten des Abendlandes kompatibel ist, wird die Forderung eines Burkaverbotes zum Kollektivsymbol, hinterm man sich nun mutig verschanzen kann. Da hilft auch nicht der an den gesunden Menschenverstand appellierende Hinweis, dass es in Deutschland so gut wie keine Burkaträgerinnen gibt und man eine Fata Morgana bekämpft: Die edlen Ritter, die in der Neuzeit die Nachfolge von Don Quichotte angetreten haben, lieben immer noch die heiße Luft, die die Gerüchtemühlen ohne Unterlass erzeugen. Ihre wahre Unkenntnis offenbarend wird da manches durcheinandergeworfen. Ganzkörperbadanzüge – die sogenannten Burkinis – sollen gleich mit verboten werden, womit am Badestrand Frauen quasi genötigt werden, endlich einmal Haut zu zeigen. Und auch juristisch dürfte ein Burkaverbot schwer durchzusetzen sein. Man müsste ja genau definieren, welche Art von Kleidung verboten ist. Von einem Verschleierungsverbot wären sonst in der Tat – wie es der nordrhein-westfälische Innenminister mutmaßt – auch Nikolauskostüme und manche karnevalistische Verkleidung betroffen. Eine engere Definition, welche Art von Verhüllung denn nun von einem Burkaverbot betroffen ist, eröffnet hingegen unmittelbare Weg, das Verbot zu unterlaufen. Kleinere Veränderungen am textilen Gewebe – und die Burka wäre keine Burka mehr im Sinne des Gesetzes.

Man kann es also drehen und wenden wie man will: Die gegenwertige Diskussion wird nicht mehr von einer Vernunft und Verstand geleitet, sondern von einer Rhetorik des Heulens und Zähneknirschens. Das Abendland steht offenkundig an eben jenem intellektuellen Scheideweg, an dem auch die Festgäste aus dem Gleichnis vom königlichen Hochzeitsmahl im Matthäusevangelium stehen (vgl. Matthäus 22,1-14): Unverhofft und unerwartet werden sie aus dem Alltag heraus zu königlichen Hochzeitsmahl geladen. Als der König den Hochzeitssaal betritt, sieht er einen, der kein Hochzeitsgewand anhat. Offenkundig hatten also alle anderen trotz der alltäglichen Einladungssituation trotzdem festlich gewandet; sie waren bereit und vorbereitet gewesen für das Unerwartbare. Der eine aber wird vom König zur Rede gestellt, kann aber noch nicht einmal einen Grund dafür angeben, warum er kein Hochzeitsgewand hat.


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