Die Debatte um den sexuellen Missbrauch offenbart ein ekklesiologisches Grundproblem
Kaum ein Tag vergeht seit Anfang des Jahres, an dem nicht über sexuellen Missbrauch, der von kirchlichen Amtsträgern begangen wurde, gesprochen wird. Ein neuer Höhepunkt wurde in der Karwoche, speziell an den Kar- und Ostertagen erreicht. Die Medien überschlugen sich mit Meldungen, welcher Bischof in seiner Karfreitags- oder Osterpredigt zum sexuellen Missbrauch Stellung bezogen hat und wer nicht, welcher kirchliche Würdenträger sich entschuldigt habe und wer nicht und dass der Papst zu allem wieder geschwiegen hätte.
Allein diese Berichterstattung zeigt, wie brennend das Thema im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert ist. Die Menschen sind irritiert – auch und vor allem die Katholiken. Was nicht für möglich gehalten wurde, ist Gewissheit geworden: Priester haben Kinder missbraucht. Manche der Fälle, die jetzt bekannt werden, liegen Jahrzehnte zurück, manche sind aber noch aktuell.
Ich gestehe ein, dass es für kirchliche Würdenträger schwierig ist, sich diesem Thema zu stellen. Das, was nicht sein durfte, ist geschehen. Die Öffentlichkeit verlangt nach einer Reaktion. Und diese Reaktion ist notwendig. Das Vertuschen und Verschweigen ist allzu lang praktiziert worden. Auf keinen Fall darf das Problem deshalb ausgesessen werden.
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Endlich: Der Papst hat sich geäußert. Die seit Tagen öffentlich gesteigerte Spannung auf ein Wort aus Rom zum sexuellen Missbrauch kann sich entladen – und findet doch kein Ventil. Der Papst hat zwar einen Hirtenbrief geschrieben – aber an die irischen Katholiken. Und den Iren schreibt er kein Wort über die Situation in Deutschland. Die Luft ist raus – nur um gleich wieder aufgeblasen zu werden.
Übliche Reaktionen
Die Reaktion in Deutschland auf das lang erwartete Schreiben aus Rom sind typisch. Innerkirchlich spricht man von einem klaren Wort, das “klare Weisungen für die gesamte Kirche” enthalte, so etwa der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch in seiner Erklärung zum Hirtenbrief des Papstes. Im außerkirchlichen Bereich hingegen werden Enttäuschung über das Ausbleiben eines Wortes über die deutsche Situation geäußert (so etwa in der Süddeutschen Zeitung vom 21.3.2010 oder in der FAZ vom 20.3.2010). Auch einzelne Sätze des insgesamt acht eng bedruckte DIN A4 Seiten umfassenden Schreibens werden wieder kritisiert.
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Die Chance des runden Tisches
Ein kath.de-Wochenkommentar von Andrea Kronisch (vom 11.3.2010)

Die Negativmeldungen reißen nicht ab: Nahezu täglich berichten die Medien über neue Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen. Krisen gab es schon viele in der katholischen Kirche. Vor einem Jahr war es die päpstliche Aufwertung der konservativen Pius-Bruderschaft, die in Deutschland zu schweren Turbulenzen führte. Doch der Skandal um sexuellen Missbrauch hat ohne Frage eine andere Dimension. Auch deshalb, weil diesmal die Krise nicht von Rom ausgeht, sondern mitunter die eigene Diözese, Kirchengemeinde oder Schule betrifft. Wo Missbrauchsfälle bekannt werden, erleben die Verantwortlichen, dass das Kehren vor der eigenen Haustür sehr schwer sein kann – besonders bei einem Orkan der Wut, Enttäuschung und Verbitterung, wie wir ihn seit einigen Wochen erleben.
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Verlautbarungen der Kirche zur juristischen Verfolgung von sexuellem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter
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Aus aktuellem Anlass und aufgrund zahlreicher Anfragen hier einige Hinweise zu den Verlautbarungen der Kirche in den letzten Jahren zum Thema des Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter:
- Entgegen anders lautender Meldungen weist sowohl das Motu Proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (30.04.2001) (dt. Übersetzung) als auch der Brief der Glaubenskongregation an die Bischöfe der ganzen Welt vom 18.05.2001 (dt. Übersetzung) nicht daraufhin, dass Missbrauchsfälle durch Priester ausschließlich innerhalb der Kirche verfolgt werden sollen. In beiden Dokumenten geht es lediglich darum, dass die Verfolgung und ggf. Sanktionierung innerhalb der Kirche nach Voruntersuchungen vor Ort an die Glaubenskongregation verwiesen werden muss. Um eine zivilrechtliche Verfolgung geht es in beiden Dokumenten nicht, was aber nicht als Hinweis darauf, dass „um die Kirche zu schützen“ nach außen hin geschwiegen werden soll, verstanden werden darf. Dies wird auch anhand der folgenden Dokumente und Hinweise deutlich.
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Aus aktuellem Anlass: Über die Notwendigkeit einer Neubestimmung des Zölibates und der menschlichen Sexualität
Ein Schatten legt sich in letzter Zeit auf die Kirche. Jeden Tag werden neue Fälle von sexuellem Missbrauch durch hauptamtliche geweihte und ungeweihte Mitarbeiter der Kirche gemeldet. Was mit dem mutigen Schritt des Leiters des Berliner Canisius-Kollegs, Pater Klaus Mertes SJ, begann, zieht jetzt weite Kreise. Ein steiniger Weg hat für die katholische Kirche in Deutschland begonnen – ein Weg, dem sich die Kirche in Amerika und Irland längst stellen muss.
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“Wenn es die katholische Kirche nicht gäbe, müsste man sie erfinden. (…) Mir ist am wohlsten und ich fühle mich am sichersten, wenn ich den Elefanten der katholischen Kirche da stehen habe, und die Modernitätshysteriker können sich daran abarbeiten. (…) Der Charme der katholischen Kirche besteht darin, dass sie auf der Bremse – und das brauchen wir.” – so sagte Rüdger Safranski am Sonntag, dem 29. November 2009 in der ZDF-sendung “Das Philosphische Quartett”, das sich dem Thema “Die Politik Papst Benedikts XVI. Kreuzzug gegen die Moderne?” gewidmet hatte (>> Link zur Sendung). Wenig später folgte dann die Aussage des Komoderator Rüdiger Safranskis, Peter Sloterdijk, vom “Weltkulturerbe ‘Katholizismus’”.
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Schon vor gut zwanzig Jahren mahnte der österreichische Theologe Paul Zulehner, die Kirchen müssten mystisch und prophetisch, gerade deshalb aber auch politisch sein. Erst in dieser dreifachen Dimension erfülle die Kirche ihren Auftrag. Und tatsächlich heißt es im Johannesevangelium im großen Abschiedsgebet Jesu:
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Die Diskussion um das Für und Wider der Kirchensteuer ist schon seit Jahren im Gang. Im Hintergrund steht nicht zuletzt die in Deutschlang mögliche Erklärung des Kirchenaustritts vor einem Amtsgericht. Durch einen solchen Austritt befreit sich der aus der Kirche Ausgetretene von der Kirchensteuerpflicht (die Kirchensteuer beträgt 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer). Nicht selten wird gerade das finanzielle Argument als Grund für einen Kirchenaustritt vorgetragen. Bisher hatte ein Kirchenaustritt aber weiterreichende Folgen. Wer den Austritt erklärte, befreite sich nicht nur von der Kirchensteuerpflicht; da der Kirchenaustritt in der Lesart der Deutschen Bischöfe als deutsche Rechtstradition auch einen formalen Akt des Glaubensabfalls darstellte, erfolgte mit der Austrittserklärung auch die Exkommunikation. Dabei beruft man sich nicht zuletzt auf die kirchenrechtlich verbriefte Pflicht der Gläubigen, der Kirche die notwendigen – auch finanziellen – Mittel, die sie zur Ausübung ihres Auftrages benötigt, zur Verfügung zu stellen.
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Der Papst schreibt in seiner Enzyklika zur Wirtschafts- und Sozialethik an “…alle Menschen guten Willens”. Was bedeutet dies für den “Normalbürger” ohne Regierungsauftrag oder Führungsverantwortung?
Der Papst appelliert an jeden Einzelnen von uns; er fordert uns auf, nicht auf Utopia zu warten, sondern:
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